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   LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98   

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LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98 (https://dejure.org/2001,13976)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.02.2001 - L 1 RA 155/98 (https://dejure.org/2001,13976)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - L 1 RA 155/98 (https://dejure.org/2001,13976)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen, 24.03.1993 - L 1 An 151/91
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98
    Diesen Beruf könnte sie nach ihrem erstinstanzlich festgestellten Leistungsvermögen auch vollschichtig ausüben, da es sich um körperlich leichte Arbeiten handelt, die insbesondere auch einen selbstbestimmten Wechsel der Haltungsarten zulassen (vgl. LSG Niedersachsen, Urteile vom 24. März 1993, L 1 An 151/91, vom 25. November 1999, L 1 RA 244/98, sowie zuletzt wieder vom 16. Dezember 1999, L 1 RA 70/99).
  • LSG Niedersachsen, 18.08.1999 - L 1 RA 19/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen, 22.02.2001 - L 1 RA 155/98
    Denn jedenfalls handelt es sich bei der Registratorin um eine angelernte Tätigkeit, auf die angelernte und gelernte Kräfte zumutbar verwiesen werden dürfen (vgl. nur LSG Niedersachsen, Urteile vom 17. März 1999, L 1 RA 86/98 und 18. August 1999, L 1 RA 19/98, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung d. BSG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 1 RA 269/01

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Leistungsvermögen zur

    kann sie (ebenso wie andere Bürotätigkeiten) ohne Heben und Tragen von Gegenständen über ca. 10kg Gewicht sowie überwiegend im Sitzen mit gelegentlichem Wechsel zum Stehen und Gehen verrichtet werden (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. November 1999, L 1 RA 244/98; zu vergleichbaren Büroberufen ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen, Urteile vom 20. September 2001, L 1 RA 258/00, vom 25. Mai 2000, L 1 RA 139/99, vom 22. Februar 2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Mai 2000, L 1 RA 250/99).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 1 RA 205/00

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. wegen teilweiser oder

    Dafür könnte sprechen, dass den festgestellten gesundheitlichen Leistungseinschränkungen, insbesondere dem Erfordernis der frei bestimmbaren wechselnden Körperhaltung, in einem Büroberuf regelmäßig Rechnung getragen werden kann (vgl. nur LSG Niedersachsen, Urteile vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, und vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98, m.w.N.), was auch die gehörten orthopädischen und neurologisch-psychiatrischen Sachverständigen sowie das SG in seinem Urteil zu der Einschätzung geleitet haben dürfte, dass die Klägerin weiterhin im Beruf der Verwaltungsangestellten arbeiten könne.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 1 RA 139/04
    Die diesbezügliche Beurteilung des berufskundlichen Sachverständigen steht in Übereinstimmung mit der erkennbaren Rechtsprechung, in der u.a. auch - wie vorliegend - gerade Einzelhandelskaufleute und Verkäuferinnen auf die Berufe der Telefonistin und/oder Registratorin verwiesen wurden (vgl. zu beiden Verweisungsberufen nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2003, L 1 RA118/03; vgl. zur Registratorin nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2000, L 10 RI 224/99; LSG Niedersachsen, Urteile vom 17.3.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 89/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Leistung wegen Berufs- oder

    Hierzu gehören etwa die Tätigkeiten der Mitarbeiterin an Informationsständen größerer Behörden, Institute oder Unternehmen (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.5.1996, L 3 An 58/96), der Telefonistin (insbesondere mit Kopfhörer und Sensorfeld; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.4.2002, L 1 RA 4/00; LSG Niedersachsen, Urteil vom 21.3.2002, L 1 RA 177/98), des Call-Center-Agent (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 59/02) und der Registratorin (nicht: der Registraturhilfskraft; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98, LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2000, L 10 RJ 224/99).
  • LSG Niedersachsen, 19.12.2001 - L 1 RA 37/01
    Insbesondere können Bürohilfstätigkeiten im Wechsel der Haltungsarten durchgeführt werden (LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Februar 2001, L 1 RA 155/98 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2005 - L 1 RA 139/04
    Die diesbezügliche Beurteilung des berufskundlichen Sachverständigen steht in Übereinstimmung mit der erkennbaren Rechtsprechung, in der u.a. auch - wie vorliegend - gerade Einzelhandelskaufleute und Verkäuferinnen auf die Berufe der Telefonistin und/oder Registratorin verwiesen wurden (vgl. zu beiden Verweisungsberufen nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10.12.2003, L 1 RA118/03; vergleiche zur Registratorin nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.7.2000, L 10 Rl 224/99; LSG Niedersachsen, Urteile vom 17.3.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2003 - L 1 RA 239/99

    Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Frage der Veranlassung

    Sie ist vielmehr auch deshalb überzeugend, weil die Einschätzung des berufskundlichen Sachverständigen mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Büroberufen im Allgemeinen sowie zur Sachbearbeiter- oder zur Registratortätigkeit im Besonderen in Übereinstimmung steht, bei der es sich insbesondere um körperliche leichte Arbeiten mit der Möglichkeit zum Haltungswechsel und der Berücksichtigungsfähigkeit weiterer qualitativer Leistungseinschränkungen handelt (vgl. nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2002, L 1 RA 4/00; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Februar 2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 16. Dezember 1999, L 1 RA 70/99; ebenso: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. April 1997, L 3 An 58/96).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2002 - L 1 RA 55/01
    Namentlich kann in dem Büroberuf den Leistungseinschränkungen der Klägerin, wie sie im Gutachten der Frau Dr. J. festgestellt wurden, Rechnung getragen werden (vollschichtig körperlich leichte Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung mit normalem geistigen Anforderungsprofil, ohne schweres Heben und Tragen, ohne häufige Überkopfarbeiten und unter Ausschluss von Nässe und Zugluftexposition), was der Senat insbesondere für leichte Arbeit in wechselnder Körperhaltung ohne Witterungseinfluss bei normaler geistiger Beanspruchung bereits mehrfach entschieden hat (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98; LSG Niedersachsen, Urteil vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99; LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98; jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2002 - L 1 RA 109/02
    Dies gilt umso mehr, als dass sie nach ihrer Arbeitsplatzbeschreibung - etwa betreffend den letzten Arbeitgeber St.U. - vor allem Büroarbeit zu verrichten hat (siehe ihr Anlage-Schreiben zum Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 22. November 1999), bei der es sich insbesondere und regelhaft um leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung handelt (LSG Niedersachsen, Urteile vom 24.3.1993, L 1 An 151/91, vom 25.11.1999, L 1 RA 244/98, vom 16.12.1999, L 1 RA 70/99, vom 22.2.2001, L 1 RA 155/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 1 RA 150/00
    Diese Beurteilung steht mit der Rechtsprechung auch des erkennenden Senats zu den körperlichen Anforderungen bei Bürotätigkeiten in Übereinstimmung (vgl. nur: LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. April 2002, L 1 RA 4/00; Urteil vom 22. Februar 2001, L 1 RA 155/98; Urteil vom 16. Dezember 1999, L 1 RA 70/99; jeweils betreffend Kläger/innen mit zum Teil deutlich weitergehenden gesundheitlichen Einschränkungen als im vorliegenden Fall).
  • LSG Niedersachsen, 23.01.2002 - L 1 RA 110/01
  • LSG Niedersachsen, 03.12.2001 - L 1 RA 125/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2006 - L 1 RA 307/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2005 - L 1 RA 19/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2010 - L 1 R 432/07
  • SG Lüneburg, 30.11.2006 - S 14 RA 155/04
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